Betriebs- und Sicherheitsordnung für BubbleYou-Attraktionen
Alle unsere aufblasbaren Attraktionen sind zertifiziert und erfüllen die strengen Sicherheitsanforderungen der europäischen Norm DIN EN 14960 für aufblasbare Spielgeräte. Diese Betriebsordnung ist für alle Personen verbindlich, die aufblasbare Attraktionen des Unternehmens BubbleYou nutzen. Die Nichteinhaltung der Regeln kann zur sofortigen Beendigung der Miete ohne Anspruch auf Rückerstattung führen. Für jede Attraktion stehen spezifische Sicherheits- und Betriebshinweise des Herstellers zur Verfügung. Der Mieter ist verpflichtet, sich mit diesen Hinweisen vertraut zu machen, bevor die Attraktion in Betrieb genommen wird.
Rechtlicher Hinweis: Diese deutsche Übersetzung dient ausschließlich Informationszwecken. Bei Abweichungen, Unstimmigkeiten oder Auslegungsfragen ist stets die tschechische Originalfassung maßgeblich und rechtlich bindend.
1. Aufsicht durch eine erwachsene Person
- Der Betrieb der Attraktion ist AUSSCHLIESSLICH unter ständiger Aufsicht von mindestens einer erwachsenen Person über 18 Jahren (im Folgenden "Aufsicht" genannt) gestattet.
- Die Aufsicht muss während der gesamten Betriebszeit an der Attraktion anwesend sein und die Kinder aktiv beobachten.
- Die Aufsicht muss vollumfänglich zur Ausübung der Aufsicht fähig sein – sie darf nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Rauschmitteln stehen.
- Die Aufsicht ist für die Einhaltung aller Regeln dieser Ordnung verantwortlich.
- Die Aufsicht muss in der Lage sein, im Bedarfsfall Erste Hilfe zu leisten.
- Der Vermieter haftet nicht für Unfälle, die durch unzureichende Aufsicht oder unsachgemäße Nutzung der Attraktion entstehen.
2. Alters- und körperliche Einschränkungen
- Die Attraktionen sind primär für Kinder bestimmt. Beachten Sie folgende Einschränkungen:
- Mindestalter: 3 Jahre (jüngere Kinder nur in Begleitung eines Erwachsenen direkt auf der Attraktion).
- Maximale Körpergröße des Nutzers: 150 cm. Die Attraktion ist nach der Norm DIN EN 14960 für Kinder bis zu dieser Größe zertifiziert.
- Maximales Alter / Gewicht: gemäß den Spezifikationen der jeweiligen Attraktion (wird vom Vermieter mitgeteilt).
- Auf der Attraktion dürfen sich gleichzeitig nur Kinder einer ungefähr gleichen Alterskategorie und Größe befinden.
- Erwachsenen ist die Nutzung der Attraktion zum eigenen Vergnügen untersagt – das Betreten durch einen Erwachsenen ist nur zur Begleitung eines kleinen Kindes gestattet. Die Nutzung der Attraktion durch Erwachsene verursacht einen übermäßigen Verschleiß des Materials.
3. Gesundheitliche Einschränkungen
- Das Betreten der Attraktion ist folgenden Personen VERBOTEN:
- Mit Epilepsie oder Neigung zu Anfällen.
- Mit Herz- oder Kreislaufproblemen.
- Mit Problemen der Wirbelsäule, der Halswirbelsäule oder der Gelenke.
- Schwangere Frauen.
- Personen nach kürzlichen Operationen oder Verletzungen.
- Personen unter dem Einfluss von Alkohol oder Drogen.
- Personen mit akuten Erkrankungen (Fieber, Übelkeit, Durchfall).
- Bei Zweifeln am Gesundheitszustand ist vor der Nutzung der Attraktion ein Arzt zu konsultieren. Für die gesundheitliche Eignung der Nutzer ist die Aufsicht verantwortlich.
4. Verbot des Betretens mit Gegenständen
- Das Betreten der Attraktion ist strengstens verboten:
- In Schuhen jeglicher Art (Zutritt nur in Socken oder barfuß).
- Mit Essen, Trinken, Kaugummis oder Süßigkeiten.
- Mit scharfen oder harten Gegenständen (*Brillen, Uhren, Schmuck, Armbänder, Ohrringe, Schlüssel, Haarspangen, Gürtelschnallen).
- Mit Spielzeug, Bällen oder anderen Gegenständen.
- Für Haustiere.
- Eine Ausnahme bilden zertifizierte Sportbrillen mit weichen Rahmen, die fest mit einem Gummiband um den Kopf gesichert sind. Die Begleitperson trägt in diesem Fall die volle Verantwortung für die Sicherheit des Kindes.
5. Kapazität und Gewichtslimit
- Die maximale Personenzahl und das Gewichtslimit der Attraktion sind STRIKT einzuhalten.
- Eine Überschreitung kann zu Schäden an der Attraktion oder zu Unfällen führen.
- Die maximale Kapazität und das Gewichtslimit sind immer in der Beschreibung der jeweiligen Attraktion auf der Website angegeben und der Kunde bestätigt diese mit der Unterzeichnung des Übergabeprotokolls.
- Diese Limits dürfen unter keinen Umständen überschritten werden.
- Die Aufsicht ist verpflichtet, die Anzahl der Kinder auf der Attraktion fortlaufend zu kontrollieren.
6. Verhaltensregeln auf der Attraktion
- Für die Sicherheit aller Nutzer gelten folgende Regeln:
- Klettern an den Außenwänden der Attraktion ist verboten.
- Schubsen, Ziehen und aggressives Verhalten sind verboten.
- Saltos, Überschläge und gefährliche Sprünge sind verboten.
- Springen in der Nähe der Ein-/Ausgangsöffnung ist verboten (Gefahr des Herausfallens).
- Das Blockieren der Eingangsöffnung ist verboten.
- Sich an Netze oder Haltegriffe zu hängen ist verboten.
- Ein- und Ausstieg nur einzeln und mit dem Gesicht zur Attraktion.
7. Wetter - KRITISCH
- Bei ungünstigen Wetterbedingungen ist der Mieter VERPFLICHTET, die Attraktion sofort zu entleeren und vom Stromnetz zu trennen!
- Bei Regen oder Nässe - Rutsch- und Unfallgefahr.
- Bei Gewitter - Gefahr von Blitzeinschlägen.
- Bei starkem Wind über 38 km/h - Gefahr des Wegwehens oder Umkippens der Attraktion.
- Bei extremen Temperaturen (über 35 °C) - Überhitzungsgefahr für Material und Nutzer.
- Die Missachtung dieser Regeln kann zu schweren oder tödlichen Verletzungen führen!
8. Installation, Verankerung und Handhabung
- Nach der Installation ist jegliche Manipulation an der Attraktion verboten.
- Die Attraktion muss auf einer ebenen, weichen Fläche mit maximal 5 % Gefälle installiert werden, immer unter Verwendung einer schützenden Unterlegplane.
- Um die Attraktion herum muss ein Sicherheitsfreiraum eingehalten werden: mindestens 1,8 m von festen Hindernissen und Wänden. An den freien Seiten (Ein-/Ausgang) muss der Freiraum mindestens 3,5 m betragen, und die Aufprallfläche muss mit einer Breite von mindestens 1,2 m mit einer stoßdämpfenden Matte ausgelegt sein.
- Die Attraktion muss immer mit mindestens 6 Verankerungsstiften verankert werden, die in einem Winkel von 30° bis 45° in den Boden geschlagen werden (sie dürfen nicht mehr als 2,5 cm herausragen). Bei harten Oberflächen muss jeder Verankerungspunkt mit einem Gewicht von mind. 160 kg beschwert werden.
- Das Verändern oder Lösen der Verankerung ist verboten.
- Das Verschieben der Attraktion ist verboten.
- Das Anbringen zusätzlicher Elemente oder Dekorationen ist verboten.
- Löst sich ein Verankerungselement, ist die Aufsicht verpflichtet, den Betrieb unverzüglich einzustellen und dafür zu sorgen, dass alle Nutzer die Attraktion verlassen. Ein gewöhnliches Herausziehen des Verankerungsstifts ist der Mieter berechtigt, in Eigenregie sicher zu befestigen (einzuschlagen). Kommt es jedoch zu einer Beschädigung der Verankerungsöse an der Attraktion, zum Herausreißen infolge widriger Wetterbedingungen oder zu einer Störung des Untergrunds (Verlust der Verankerungsfestigkeit), ist der Mieter verpflichtet, die Attraktion sofort zu entleeren und den Vermieter unverzüglich zu kontaktieren.
9. Stromquelle
- Das Gebläse (Ventilator) ist für den Betrieb der Attraktion erforderlich.
- Das Gebläse muss an ein 230V-Netz mit Sicherung angeschlossen werden.
- Das Gebläse darf nicht abgedeckt werden - es besteht Überhitzungs- und Brandgefahr.
- Das Kabel muss so verlegt werden, dass niemand darüber stolpern kann.
- Das Gebläse muss vor Regen und Feuchtigkeit geschützt werden.
- Bei einem Stromausfall müssen die Kinder die Attraktion sofort verlassen.
10. Notfallsituationen
- Bei Unfällen oder Notfallsituationen:
- Stoppen Sie sofort den Betrieb der Attraktion und evakuieren Sie alle Kinder.
- Leisten Sie im Rahmen Ihrer Fähigkeiten Erste Hilfe.
- Rufen Sie bei schweren Verletzungen den Rettungsdienst: 155 oder 112.
- Informieren Sie den Vermieter über jeden Unfall oder Vorfall.
- Wir empfehlen, einen Erste-Hilfe-Kasten in der Nähe zu haben.
11. Betrieb bei eingeschränkter Sicht
- Wird die Attraktion auch nach Einbruch der Dunkelheit in Betrieb gelassen, ist der Mieter zwingend verpflichtet, eine künstliche Beleuchtung der Attraktion und der angrenzenden Flächen sicherzustellen. Die verantwortliche Person (Aufsicht) muss jederzeit einen vollständigen und hundertprozentigen Überblick über das Geschehen auf der Attraktion haben. Ist eine ausreichende Beleuchtung nicht zu gewährleisten, ist der weitere Betrieb der Attraktion strengstens verboten und sie muss vom Stromnetz getrennt werden.
Kontakt
- E-Mail: lucie@bubbleyou.cz
- Telefon: +420 606 956 973
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Mit der Nutzung der Attraktion bestätigt der Mieter, dass er mit dieser Betriebsordnung vertraut gemacht wurde, und verpflichtet sich, diese einzuhalten. Für Gesundheitsschäden, die durch die Nichteinhaltung dieser Ordnung entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung.